Jedes Kind, im Alter zwischen einem und drei Jahren, hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung von 30 Stunden pro Woche, wenn es eines unserer Häuser besucht.
Kinder unter einem Jahr werden gefördert, wenn die Eltern während der Betreuungszeit einer Arbeit nachgehen oder eine Ausbildung / ein Studium absolvieren.
Gleiches gilt, wenn der Betreuungsbedarf aufgrund von Beruf oder Ausbildung höher ist als 30 Stunden pro Woche.
Wenn Familien den Antrag nicht stellen, berechnet der Familienservice Weser-Ems den unter § 4 Abs. 1 des Betreuungsvertrags vereinbarten Betrag.
Es ist also in jedem Fall ratsam einen Förderantrag zu stellen, um Geld zu sparen.
Der Antrag wird am Wohnort gestellt. Dies ist in den meisten Gebietskörperschaften der Landkreis, in einigen aber auch die Gemeinde.
Erklärvideo Abrechnung
Wo sie Ihren Antrag stellen müssen und welchen Teil des Antrags der Familienservice für Sie ausfüllt, sehen Sie nachfolgend:
Landkreis Leer - Anlage B bearbeitet der Familienservice Weser-Ems für Sie
Stadt Oldenburg - Die Seite 4 bearbeitet der Familienservice Weser-Ems für Sie
Landkreis Oldenburg - Die Seite 4 bearbeitet der Familienservice Weser-Ems für Sie
Landkreis Ammerland - Die Seite 8 und 9 bearbeitet der Familienservice Weser-Ems für Sie
Landkreis Wesermarsch - Die Seite 3 bearbeitet der Familienservice Weser-Ems für Sie
Landkreis Aurich - Die Anlage "Angaben der Tagespflegeperson" bearbeitet der Familienservice Weser-Ems