Sie suchen eine qualifizierte Kindertagespflegeperson im Landkreis Leer?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche.
Familien, die ihr Kind
... außerhalb der eigenen Wohnung
... mehr als 15 Stunden wöchentlich
... gegen Entgelt
... länger als drei Monate
betreuen lassen möchten, brauchen hierfür eine qualifizierte Tagespflegeperson, die über eine Erlaubnis durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verfügt.
Grundlage für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist das Curriculum zur Qualifizierung in der Kindertagespflege (sog. „DJI-Curriculum“) sieht eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden vor. Die Tagespflegepersonen im Landkreis Leer wurden durch den Familienservice nach diesem Curriculum qualifiziert. Darüber hinaus verfügen die Tagespflegepersonen über eine Qualifizierung "Erste Hilfe am Kind" und es liegt ein polizeiliches Führungszeugnis vor.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und lassen sie uns dieses dann postalisch, per Mail oder persönlich zukommen. Wir prüfen dann welche Tagespflegeperson in Frage kommen könnte und nehmen wieder Kontakt mit Ihnen auf. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot ist für Familien, mit dem Wohnsitz in Leer, kostenfrei.
Vermittlungsauftrag bitte ausfüllen und uns zukommen lassen.
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